Der Französische Tennisverband verteidigt seine Rechte und erinnert daran, dass er gemäß Artikel L.333-1 des Sportgesetzes die ausschließlichen Rechte an den von ihm jährlich veranstalteten Wettbewerben (darunter das Roland-Garros-Turnier und das Rolex Paris Masters) besitzt und Eigentümer der bekannten Marken „ROLAND GARROS“ und „FRENCH OPEN“ ist. Diese Wettbewerbe und Unterscheidungszeichen dürfen ohne seine vorherige Genehmigung nicht zu Werbe- oder kommerziellen Zwecken genutzt werden. 

Die Fédération Française de Tennis achtet daher weiterhin auf die Einhaltung ihrer Schutzrechte. Sie beabsichtigt, die Integrität dieser Rechte zu wahren, auch durch geeignete rechtliche Verfahren".